Am 16.11.1865 wurde aufgrund Allerhöchster Kabinettsordre die Jäger-
Zündnadelbüchse M/54 in das Zündnadelpioniergewehr U/M abgeändert und
dazu ein aufpflanzbares Pionier-Faschinenmesser M/65 angenommen. Die
Herstellung erfolgte zunächst unter Verwendung alter Klingen des PF M/55,
Abnahmejahr erkennbar an den Klingenrückenstempeln. Montierung erfolgte
mit dem gleichen Gefäß wie dem des Füsilier-Seitengewehrs M/60. Die
Blattfeder befand sich wie beim FS M/60 auf der glatten Griffrückseite.
Später erhielt diese Variante die Bezeichnung M/65 a.A. - alter Art.
Beim PF M/65 n.A. - neuer Art - wurde die Blattfeder auf die geriffelte
Vorderseite des Griffes verlegt. In der 1. Variante weiterhin mit den alten
M/55 Klingen, dann in der 2. Variante mit neu hergestellten Klingen.
Am 25.01.1869 wurde ein neu gefertigtes Pioniergewehr M/69 angenommen.
Dazu wurden die gleichen Pionier-Faschinenmesser hergestellt, wie zuvor.
Geringe, teils herstellerbedingte Unterschiede, hinsichtlich der Erhebung auf
der Oberseite des Griffkopfes und der Kantenform der Parierstange sind bekannt.
Die Griffform näherte sich bereits der des Seitengewehrs M/71. Einige Autoren
( z.B. Rüdiger Franz ) geben den zwischen 1870 und 1872 abgenommenen
PF die Bezeichnung M/69. Im preußischen Waffenetat von 1881 werden diese
Pionier-Faschinenmesser summarisch als PF M/71 bezeichnet.
Die Einführung der Jägerbüchse M/71 in kleinerem Kaliber, die ab 1874 zur Truppe
kam, erforderte bei den PF einen geringeren Laufringdurchmesser. Dazu wurden
die Laufringe der vorhandenen M/65 und M/69 von 22 mm auf 17,4 mm ausgebuchst
und als PF M65/71 bzw. PF M69/71 bezeichnet. Die mit einem 17,4 mm Laufring
neu hergestellten PF erhielten die Bezeichnung Pionier-Faschinenmesser M/71.
Das PF M71 blieb bis zu seiner Ablösung durch das Seitengewehr 98/02 im Dienst
und wurde dann von Etappeneinheiten im Weltkrieg aufgetragen. Mit Einführung
des Gewehrs 98 war das Aufpflanzsystem mit den älteren Blankwaffen nicht mehr
kompatibel. Ein Teil der Klingen der Pionierfaschinenmesser M/65 bzw. M/71
wurden ab 1900 versuchsweise mit neuen Gefäßen für das G98 ausgestattet.
Das hier gezeigte Stück weist einen fiskalischen Eigentumstempel von 1870 auf und
der Laufring ist auf 17,5 mm reduziert, somit handelt es sich um das Modell 69/71
oder, wenn man das M/69 nicht als eigenes Modell betrachtet, um ein PF M65/71.
Als Hersteller des PF M/65 bzw. PF M65/71 sind bekannt:
Alexander Coppel & Cie., Solingen
Gebr. Weyersberg, Solingen
J.E. Bleckmann & Cie., Solingen
P.D. Lüneschloss, Solingen
W.R. Kirschbaum & Cie., Solingen
Valentin Jung & S., Suhl
Ernst Wilhelm, Suhl